Kaum liegen Kommunal- und Europawahl hinter uns, steht auch schon der nächste Urnengang an. Klar, in einigen Bundesländern sollen die Bürger über die Zusammensetzung der Landesparlamente in der nächsten Legislaturperiode abstimmen. Aber beinahe noch wichtiger könnte die Entscheidung werden, wer der neue Präsident in den Vereinigten Staaten von Amerika wird.
Jetzt fragen Sie sich vielleicht: Was haben denn die Präsidentschaftswahlen mit dem Thema SMS zu? Nun, ziemlich viel. Denn die Wahlkämpfe in den USA laufen nicht nur intensiver und persönlicher ab als hierzulande. Sie finden auch auf allen Medienkanälen statt. Und das nicht erst seit dem erneuten Duell zwischen Trump und Biden:
So griff 2008 der damalige Präsidentschaftskandidat Barack Obama erstmalig im großen Stil auf die Kurzmitteilung im Wahlkampf zurück. Er versprach seinen Anhängern mitzuteilen, wer der zukünftige Vizepräsident werden soll. Ein Novum im Wahlkampf. Vier Jahre später war die SMS im Werben um die Wählerstimmen bereits ein alter Hut. Im Mai 2012 lautete eine Schlagzeile von The Wall Street Journal: „US-Wahlkämpfer setzen auf Spenden per SMS“. Als Kommunikationsmittel bereits etabliert, stand hier die Frage im Raum, ob die Kurzmitteilung verwendet werden dürfe, um Geld in die Wahlkampfkassen zu spülen. Erlaubt war das nach dem US-Bundeswahlkampfgesetz noch nicht. In der Schlammschlacht 2016 zwischen Hillary Clinton und Donald Trump gehörte die SMS neben Briefen, Social Media, Fernsehwerbung, Wahlkampfauftritten und Hausbesuchen zum reichlich ausgestatteten Instrumentarium, um die Wähler zu überzeugen.
Und 2024? Hier könnte die SMS in vielerlei Hinsicht das Zünglein an der Waage werden. Gerade Trump, der sich gegen Joe Biden zur Wiederwahl stellt, setzt mit seinen Republikanern voll auf die Kurzmitteilung, um die Wähler zu mobilisieren. Schon bei den Zwischenwahlen bekamen Wähler wohl fünf bis sieben Nachrichten während des Wahlkampfes auf ihr Handy zugeschickt. Doch in diesem Jahr legt Trump noch einmal nach – vorsichtig ausgedrückt: So berichtete im April ein Reporter des Sterns aus den USA, mehrere SMS pro Tag erhalten zu haben. Vor allem um Geld für den Wahlkampf einzuwerben, um Fake News zu verbreiten, aber auch um gegen die Justiz zu wettern. Die Ironie daran: Eine Kurznachricht könnte Trump im Schweigegeld-Prozess zum Verhängnis geworden sein.
Da stellt sich die Frage, ob in Deutschland ähnliche Zustände drohen. Wahrscheinlich nicht. Hierzulande existieren zwar keine Regelungen für Wahlwerbung. Zudem schützen die Presse- und Kunstfreiheit die Nutzung verschiedener Medien. Dennoch gilt Wahlwerbung per E-Mail oder Telefon gemäß Telekommunikationsgesetz ohne vorheriger Einwilligung des Empfängers als unerwünschte Werbung. Im Gegensatz zu den USA genießt die Privatsphäre der Bürger Vorrang vor den Interessen der Parteien.