Eigentlich sollte es ja ganz einfach sein: Seit wenigen Wochen können Arztpraxen und Krankenhäuser erforderliche Medikamente digital verschreiben. Ganz ohne Papierkram. Die Patienten erhalten einen Token und lösen damit das Rezept wahlweise online oder in der Apotheke vor Ort ein. Obendrein ermöglicht das sogenannte E-Rezept weitere Anwendungen. So lassen sich Medikationspläne inklusive Wechselwirkungschecks aufstellen oder Erinnerungen für die Einnahme von Arzneien verschicken. Bislang bleibt das Meiste davon jedoch Theorie. Denn obwohl die Testphase erfolgreich verlaufen ist, kämpft das E-Rezept zum Start mit zahlreichen Kinderkrankheiten.
Dafür gibt es mehrere Gründe. Zunächst einmal setzt das „E-Rezept“ auf die gleichnamige App von Gematik, deren Verbreitungsgrad auf den Smartphones der Bundesrepublik eher überschaubar ausfällt. Zudem erfordert das papierlose Rezept die Verwendung der elektronische Patientenakte (ePA) und der elektronischen Gesundheitskarte (eGK). Während sich die ePA-Apps von Krankenkasse zu Krankenkasse unterscheiden und momentan noch eher nutzerunfreundlich ausfallen, mangelt es bei der eGK an NFC-Chips. Aufgrund des Chipmangels reichen die Komponenten nicht, um die elektronische Gesundheitskarte in ausreichender Menge zur Verfügung zu stellen. Und zu guter Letzt fehlt einem Großteil der Apotheken die Anbindung an den Kommunikationsdienst KIM. In der Summe dürfte so dem Rollout des E-Rezepts noch ein langer Weg bevorstehen.
Deshalb werden derzeit andere Wege geprüft, die Einführung des E-Rezepts flächendeckend zu beschleunigen. Zum Beispiel über die Versendung des Tokens per E-Mail oder SMS. Allerdings kommt der Einsatz unverschlüsselt übermittelter E-Mails aus datenschutzrechtlichen Bedenken nicht mehr in Frage. Bleibt also noch die Übertragung per SMS übrig: Eine mögliche Lösung sieht vor, den Patienten per Kurznachricht eine URL zu schicken, mit der sich das E-Rezept als Code aufrufen lässt. Apotheken können den Code scannen und damit das Rezept vom Server herunterladen.
Diese Lösung hätte den Vorteil, dass jedes internetfähige Smartphone den Token anzeigen könnte, unabhängig bestimmter Hersteller, Betriebssysteme oder Apps. Zudem gewährleistet die SMS eine leichte Umsetzung der DSGVO. Zwar hat das Bundesland Schleswig-Holstein der Verwendung von Kurznachrichten für das E-Rezept schon einen Riegel vorgeschoben. Allerdings prüft der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nach aktuellem Stand die Pläne für die Verwendung der SMS weiterhin – Ergebnis offen. Und so werden wohl die meisten Rezepte erst Mal weiter ausgedruckt.