Fake SMS vom Finanzamt

Fake SMS vom Finanzamt

Na, haben Sie ihre Steuererklärung schon abgegeben? Nicht? Ein bisschen Zeit haben Sie auch noch dafür. Ursprünglich endete die Frist für die Abgabe der Steuererklärung 2023 bereits am 31.07.2024. Doch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz sieht eine Verlängerung des Abgabetermins bis zum 31.08. vor. Und da diese Frist auf einen Samstag fällt, können Sie ihre Steuererklärung bis zum Montag, den 02.09., einreichen. Nehmen Sie die Hilfe eines Steuerberaters in Anspruch, reicht die Abgabe bis zum 31.05.2025.

Wenn Sie die Frist jedoch verstreichen lassen, wird das Finanzamt Sie kontaktieren. In der Regel erhalten Sie dann per Brief oder über ELSTER eine Mahnung samt neuer Frist. Wir gehen deshalb bis ins Detail darauf ein, weil seit Monaten gefälschte SMS die Runde machen. Darin geben sich Betrüger:innen in teils schlecht geschriebenem Deutsch als das Finanzamt aus und weisen die Empfänger:innen der Kurzmitteilung darauf hin, dass noch Steuerschulden offen seien. Anschließend erfolgt die Aufforderung, den Rückstand zu begleichen. Die Empfänger:innen sollen auf den in der SMS enthaltenen Link klicken, der sie auf ein gefälschtes Onlineportal führt, wo sie ihre vermeintlichen Steuerschulden einzahlen können. Kommen sie der Aufforderung nicht nach, drohen ihnen die Betrüger:innen ein Pfändungsverfahren an.

Bekommen Sie eine solche Kurzmitteilung, sollten Sie auf keinen Fall auf den Link klicken, Geld überweisen, angehängte Dateien öffnen oder anderweitig auf die Betrugs-SMS reagieren.. Wie oben bereits erwähnt, verschickt das Finanzamt ihre Bescheide ausschließlich per Post oder ELSTER. Und auch erst dann, wenn Sie entweder ihre Steuererklärung bereits abgegeben haben oder die Frist zur Abgabe verstrichen ist. Wenn Sie Steuern zahlen müssen, dann finden Sie auf den Bescheiden die Kontoinformationen für die Einzahlung. Das Finanzamt wird Sie niemals nach Passwörtern oder Kreditkartendaten fragen. Zudem enthalten die Bescheide und Zahlungsaufforderungen einen Ansprechpartner bzw. Ansprechpartnerin samt Telefonnummer. Im Zweifel können Sie anrufen und nachfragen oder einen Betrugsversuch melden.

Im Übrigen existiert noch eine zweite Form der SMS, die einen Bezug zur Steuererklärung aufweist. Hier sollen Sie ihr Konto verifizieren, damit das Finanzamt die angebliche Rückerstattung überweisen kann. Auch hier gilt: nicht den Link anklicken, nicht darauf reagieren – genau wie beim Enkeltrick oder jeder anderen Phishing-SMS.