Donald Trump ist alter und neuer Präsident der USA. Sein Wahlkampf scheint sich also ausgezahlt zu haben. Und mit ihm der massive Einsatz der SMS. Teilweise haben die Menschen in den Vereinigten Staaten am Tag mehrere Kurzmitteilungen mit verschiedenen Inhalten erhalten. Nun wird wohl wieder Ruhe einkehren, zumindest an dieser Stelle. Dafür rückt nun der nächste Urnengang hierzulande in den Fokus, die Bundestagswahl. Und da stellt sich die Frage, welche Rolle die SMS im Wahlkampf spielt oder spielen wird.
Eines können wir gleich vorwegnehmen: Auch wenn aufgrund der vorgezogenen Neuwahlen wenig Zeit bleibt, um Parteien und ihre Kandidaten im besten Licht zu präsentieren, eine Flut an Kurznachrichten wie in den USA steht nicht zu befürchten. Hierzulande regeln die DSGVO, das Telekommunikationsgesetz sowie das Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb, wie die Wahlwerbung per SMS, E-Mail, WhatsApp usw. erfolgen darf. Werden die Verordnungen nicht beachtet, kann es schnell sein, dass die versendeten Kurznachrichten als unerwünschte Werbung bzw. als Spam gelten – mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen. In Deutschland müssen Empfänger vorher ausdrücklich einwilligen, wenn sie Wahlwerbung per SMS empfangen wollen. Was den massenhaften Versand von Kurzmitteilungen zur Bundestagswahl einen Riegel vorschiebt. Allerdings bedeutet das nicht, dass die Kurzmitteilung im Bundestagswahlkampf damit keine Rolle mehr spielt. Im Gegenteil, wenn die Adressaten dem Empfang zugestimmt haben.
Spende mit Hilfe der SMS
Hinzu kommt, dass einige der Parteien um Spenden per SMS werben. So hat die CDU bereits zwei Tage nach dem Bruch der Ampelkoalition auf Instagram dazu aufgerufen, Mitglied der Partei zu werden und 10 Euro zu spenden. Auch die SPD erlaubt eine schnelle finanzielle Unterstützung mit Kleinbeträgen per SMS. Beide Parteien weisen jedoch daraufhin, dass sie bei einer Spende per Kurzmitteilung keine Quittung ausstellen können. Andere Parteien verzichten hingegen auf finanzielle Zuwendungen per SMS und konzentrieren sich auf andere Zahlungsoptionen.
Politische Umfragen zur Bundestagswahl per Kurzmitteilung
Eine größere Rolle für den anstehenden Urnengang scheint die SMS bei Umfragen zu spielen. So hat zum Beispiel die „Forschungsgruppe Wahlen“ im Auftrag des ZDF zufällig Personen kontaktiert und sie um die freiwillige Teilnahme an politischen Meinungsumfragen gebeten. Dabei enthält die versendete Kurzmitteilung jedes Mal einen Link, den die Adressaten zur Umfrage folgen sollen. Ziel der Erhebung ist die Beobachtung gesellschaftlicher Trends als Teil der politischen Meinungsbildung. Ein wichtiger Indikator für die Parteien im Wahlkampf.
Allerdings haben wohl einige Adressaten skeptisch auf die unverhofft eintreffende SMS reagiert. Nicht ganz zu unrecht. Schließlich könnte es sich um Spam oder Phishing handeln. Wie die Stuttgarter Zeitung bereits im August letzten Jahre geschrieben hat, hält sich jedoch die Forschungsgruppe Wahlen an alle gesetzlichen Regelungen und internationalen Kodizes. Insofern stellen die SMS legitime Mittel dar, um Personen für politische Umfragen zu kontaktieren. Besonders jetzt vor der Bundestagswahl.